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Der Einfluß der Türkengefahr auf die Reichsinstitutionen im 16 Jh.
Uwe Becker
1.0. EINLEITUNG
Im Rahmen der bisherigen Reichsforschung gab es zwei unterschiedliche Hauptgesichtspunkte. Erstens die Erforschung des Staats- u. Verfassungsrecht und damit verbunden die innenpolitische Sichtweise.
Zweitens die Erforschung der Außenbezieh- ungen des Reiches und damit die außenpolitische Sichtweise. Somit wurde bei der Bearbeitung der Türkengefahr / Türken- kriege in der Hauptsache die außenpolitischen
Auswirkungen erarbeitet. Erst der Versuch einiger Wissenschaftler, eine un- mittelbare Beziehung zwischen der Türkengefahr und der Reformation1 herzustellen, brachte auf diesem
Gebiet die Erkenntnis der Wechselwirkung zwischen außenpolitischen und innenpolitischen Interessen. Wenn wir also die These bekräftigen, erscheint es zwangsläufig die Art der Verknüpfung darzustellen. Hierbei spielt
der militärische Aspekt insofern eine wichtige Rolle, als dass das 16 Jh. im Zeichen der Landsknechtheere zu sehen ist.2 Voraussetzung jedes Krieges bildet also die Frage der Finanzierung, in unserem Fall die Reichstürkenhilfe. Leider gibt es keine Gesamtdarstellung der Reichstürkenhilfe im 16 Jh., sowie über ihre spezifische Finanzierung, Organisations-. u. Funktionsweise, noch deren Fortentwicklung.3 Wenn wir uns aber gerade diesen Funktionen zuwenden und die Summe der einzelnen Reaktionen auf admin- istrativer Ebene als Aufgabe betrachten, also den Zusammenhang zwischen Äußerem Druck durch die Türkengefahr auf das politische System des Reiches und den dadurch bewirkten inneren Reaktionen auf die Reichsinstitutionen veranschaulichen, dann können wir das Thema der vorliegenden Arbeit umfassend damit charakterisieren.
Die nachfolgende Arbeit bezieht sich in der Hauptsache auf den Einfluss der Türkengefahr auf die Reichsinstitutionen, also Reichsregiment, Reichstag, Reichskreise, sowie die dabei wichtigen Themen wie
Reichstürkenhilfe, Römermonate und Bau- gelder, was implizit das Reichsheer und die Reichsbesteuerung beinhaltet aber nicht diese als Schwerpunkt aufzeigen will.
1 Fischer-Galati,S.A.: Ottoman lmperialism and German Protestantism 1521-155, New York 1972 (Zusammenfassung zahlreicher vorherigen partiellen Untersuchungen)
2 Fiedler,S.: Kriegswesen und Kriegsführung im Zeitalter der Landsknechte. (Reihe Heerwesen der Neuzeit, Abt. 1, Bd.2 (Hrsg.) Ortenburg,G.), Koblenz, 1985
3 Steglich,W.: Reichstürkenhilfe der Zeit Karls V, in: Militärgeschichtlichen Mitteilungen 1/72 (Hrsg.) Militärge- schichtliches Forschungsamt, Freiburg 1972 5. 7 (Vor allem erste Hälfte 16 Jh./ Zur
zweiten Hälfte des 1.6 Jh.) siehe hierzu, Schulze,W: Reich und Türkengefahr im späten 16 Jh., 1. Aufl. München 1978
2.0. Allgemeine Situation
Zur Untersuchung eines speziellen Themas, in diesem Fall das Reich und die Türkengefahr, ist es unumgänglich die gesamt Lage der historischen Epoche kurz darzulegen.
Allgemein strukturiert die Geschichtswissenschaft das 16 Jh. in der ersten Hälfte unter dem Schlagwort "Reformation" und die zweite Hälfte unter dem Schlagwort der "Gegenreformation". Oft kann man die Bezeichnung Glaubenskriege oder Glaubens- paltung lesen. Diese Begriffe, auch wenn sie nur einige Bezeichnungen unter vielen sind zeigen, dass jede Untersuchung in Bezug auf Reich und Türkengefahr, den Aspekt der Reformation behandeln muß. Wichtig erscheint mir zum Einen die deutsche Kaiserwahl von Karl V, bei der der französische König Franz 1519 unterlag und somit eine permanente Konfrontation zwischen den beiden Herrschern und ihren jeweiligen Verbündeten entstand. Zum Anderen die Eingangs erwähnt, beginnende Reformation seit 1517. Die aus beiden Ereignissen resultierenden Entwicklungen sind aber nicht Thema dieser Arbeit, weil dies den Umfang der Arbeit sprengen würde, doch müssen deren Einwirkungen und Ereignisse bei den jeweiligen Aussagen berücksichtigt werden.
Mit der Wahl des Habsburgers Karl V. begann gleichzeitig der Kampf um die Vormachtstellung des Hauses Habsburg in Europa. Die damit verbundene Reichspolitik und die Entstehung der Reformation führten somit, auch
unter dem Gesichts- punkt einer neuen Epoche, zu Problemen und Spannungsfelder, in der eine Trennung zwischen rein Machtpolitischen und Religionspolitischen streben nicht mehr unterscheidbar wird. Damit soll
verdeutlicht werden, dass wir keine klaren Fronten zwischen den einzelnen religiösen Gruppen und den machtpolitischen unterschiedlichen Konstellationen im Ganzen heraus- arbeiten können. Diese faktische Vermischung
von Staatsraison und Religion zeigt sich im späteren Verlauf der Arbeit, bei der Beschreibung der Interessenvertretung auf den Reichstagen und der Bewilligung der Reichstürkenhilfe, als äußerst Komplex. Gleichzeitig
wird deutlich, dass die Idee eines christlichen Kreuzzuges4 und eines gemeinsamen christlichen Feindes nicht mehr durchführbar war. Dies liegt wiederum an den anti-habsburgerischen
Interessen von Frankreich, dem Papst, der Stände etc., die oftmals die Türkengefahr als Druckmittel gegen den Kaiser einsetzten oder sich gar mit den Osmanen ver- bündeten5. Andererseits in handelspolitischen Gründen, hier vor allem Venedig und andere Handelspartner.
4 Der Gedanke eines Kreuzzuges zieht sich durch die gesamte Auseinandersetzung mit den Türken (Osmanen). Doch wurde er gegenüber den Osmanen nur im Jahre 1444 verwirklicht und endete
mit der Niederlage bei Varna. Übrigens liegt dieser Gedanke, in der Präambel der Reichsregimentsordnung Maximilians I aus dem Jahre 1500, zugrunde. ( siehe hierzu) Kunisch, J.: Das Nürnberger Reichsregiment und die
Türkengefahr, in: Historisches Jahrbuch Jg. 93 S. 57-72 (Hrsg.) Spörl, J.,München/Freiburg 1973, S.60
5 Matuz,J.: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, Darmstadt 1985 S. 122 ff.
2.1. Spezifische Situation
Mit der Machtübernahme Sultan Süleymans I (1520-1566) richtete sich der Expansionswille der Osmanen wieder nach Europa, insbesondre nach Ungarn. Mit der Potenz einer aufsteigenden Weltmacht eroberten die Osmanen 1521
die damalige wichtige ungarische Grenzfestung Belgrad. Trotz der in Ungarn und im Reich erkannten Gefahr war eine militärische Einigung zwischen dem Reich und dem schwachen König Ludwig II nicht zustande gekommen.
Nicht allein, dass Karl V. keine aus- reichende Unterstützung im Reich fand war der Grund, sondern auch die militärische Auseinandersetzung mit der "Heiligen Liga" von Cognac.6 Somit standen die Ungarn 1526 allein in der Schlacht bei Mohac, in der König Ludwig II starb und Ungarn als souveräner Staat praktisch aufhörte zu existieren. Da nun der Bruder Karl V. die Schwester des Ungarischen Königs geehelicht hatte, sollte nun Ungarn unter die Herrschaft der Erzherzogs Ferdinand I fallen. Unterstützt durch eine starke Partei des einheimischen Adels und im Vasallenverhältnis zu Süleyman I, behauptete Johann Zapoly, der Wojwode von Siebenbürgen, als Gegenkönig einen erheblichen Teil des Landes.7 Damit war das Reich, durch die ungarischen Erban- sprüche direkt zum Gegner der Osmanen geworden. 1529 standen die Osmanen vor Wien und damit hatten sie die Grenzen des Reiches Überschritten, wobei die "Renner und Brenner" bis weit in die habsburgischen Erblande eindrangen.8 Schon 1532 erschienen die Osmanen erneut an der Reichsgrenze und verheerten die Steiermark, wobei Streifscharen bis in den Raum Linz vordrangen, aber beim Versuch dem abziehenden
Kernheer zu folgen von den Reichstruppen vernichtet wurden, die nicht den Kampf mit den Truppen des Sultans aufgenommen hatten.9 Zapolya versprach 1538 in einem Geheimabkom- men das
Erbrecht Ferdinand I, hinterließ aber bei seinem Tod 1540 einen Nachfolger, den wiederum Süleyman I als Thron- folger anerkannte, was erneut zu Kämpfen in Ungarn führte. Diesmal zogen sich die Kämpfe von 1541 bis
1547 und hatten die endgültige Teilung Ungarns zur Folge. Im Frieden von Edirne verblieb der Westteil des Landes in den Händen der Habs- burger, der Ostteil entwickelte sich zum Vasallenfürstentum Siebenbürgen und
Zentralungarn wurde osmanische Provinz für die nächsten 150 Jahre.10 Dieser Friedensschluss zeigte, wie die Verhandlung von 1529, die eminente Wichtigkeit, was die künftige Behandlung des Osmanenstaates durch die europäischen Mächte betraf. Denn während den Verhandlungen mussten die Habsburger erkennen, dass sie keinen “Barbarenhaufen”, sondern einer durchaus ebenbürtiger Macht gegenüberstan- den.11 Zwar kam es 1551 /52 noch mal zu Auseinandersetzungen in Ungarn, weil die Habsburger den Versuch unternahmen Ostungarn zu erobern, doch war ihnen wiederum kein Erfolg beschieden. Zwei
Jahre nachdem Maximilian II. Kaiser ge- worden war verweigerte er die jährliche Tributzahlung an den Sultan, worauf erneut Kämpfe an der Grenze ausbrachen, doch verlief der Krieg von 1566/68 im ganzem ohne
bedeutende Ereignisse. Die nachfolgende Jahre verliefen im Großen und Ganzen ohne größere militärische Operationen wobei man die Zeit zum Ausbau der Militärgrenze (1 522-1 881) gegen die Osmanen nutzte. Erst mit der
beginnenden Gegenreformation 1579 in Westungarn ergaben sich erneut Unruhen. Diese Un- ruhen und Grenzstreitigkeiten führten am Ende des 16 Jh. zum “langen Türkenkrieg” (1593 - 1608). Mit dem Frieden von Zsitvatorok
endete nicht nur ein verlustreicher und teurer Krieg, auch die bis dahin bestehende Türkengefahr ließ in ihrer Aktualität nach.
6 Anti habsburgisches Bündnis von Franz I, Papst Clemens VII. und einigen Oberitalienischen Städten.
7 Rabe,H.: Reichsbund und Interim. Die Verfassungs u. Religionspolitik Karls V. und der Reichstag von Augsburg 1547/48. Köln 1971, 5. 30
8 Hummelberger,W.: Wiens erste Belagerung durch die Türken 1529, in: Militärhistorische Schriftenreihe Heft 33 (Hrsg.) Heeresgeschichtliche Museum, Wien 1976
9Gerhartl, G.: Die Niederlage der Türken am Steinfeld 1532, in: Militärhistorische Schriftenreihe Heft 26 (Hrsg.) Heeresgeschichtliches Museum, 2 Aufl. Wien 1981
10 Matuz, Op. cii., S. 125 ibid., S. 11
11 ibid., S. 11
2.2. Die verschiedenen Funktionen der Diskussion über die Türkengefahr.
Da es sich bei der Türkengefahr nicht allein um ein militärischer Problem handelte, sondern ein “öffentliches Problem” im 16 Jh. darstellte, muss im Rahmen einer Untersuchung der Beeinflussung der
Reichsinstitutionen, auch der Zusammenhang der Komminikationsprozesse, also die Art und Steuerung von Publikationen, kurz aufgezeigt werden. Der neuere Forschungs- stand unterscheidet drei Arten von Kommunikation.12
a. Informative Funktion, darunter versteht man Texte, die zur Aufklärung und zu Ereignisse in den Türkenkriegen oder Über die Osmanen entstanden.
b. Diskursive Funktion, darunter versteht man die bewusste Einflussnahme der Herrschenden, um das funktionieren der gesellschaftlichen Ordnung zu dokumentieren. Die dauernden Niederlagen zeigten offen
die Schwäche der Reichsverfassung und des gesamten Feudalsystems. Auch um den Übertritt auf türkisches Gebiet zu vermeiden.13 Dies zeigt sich vor allem seit der Mitte des 16 Jh. mit
der Zunahme der Reistagsveröffentlichungen.
c. Propagandistische Funktion, darunter versteht man zum Einen die Mobilisierung der Abwehrkräfte in Form von Steuern, deren Höhe meist die tatsächlichen Forderungen überstiegen, worauf man die Überschüsse für sich
selbst in Anspruch nahm (dies betrifft in der Hauptsache die Territorialherren nicht die Städte). Zum Anderen als politisches Druckmittel des Kaisers zur Einigung der Reichstage oder zur Erlangung von Zugeständnisse
der Stände vom Kaiser etc.. Damit erweist sich das Thema der Türkennot als Druckmittel der verschiedenen Interessengruppen im Reich und im gesamten Europa. Somit wird der Türke zum Erzfeind der Christenheit und zum
speziellen Feindbild des Reiches.
12 Schulze, Op. cit., 5. 21 ff.
13 Schwarz,K.: Die Türken als Hoffnung der deutschen Protestanten zur Zeit des lnterims, in: Europa und der Orient 800-1900 5. 51-55 (Hrsg.) Sievernich,G. (LeseBuch zur gleichnamigen Ausstellung),
Berlin 1989, S. 53
3.0. Die politische Entscheidungsfindung der verschiedenen Reichsinstitutionen
3.1. Das Reichsregiment14
Das Reichsregiment wurde im Zusammenhang mit den ständischen Reichsreformen an der Wende des 15. zum 16 Jh. ge- schaffen. Es war als eine kollegiale verfasste Regierungsinstanz, unter Vorsitz des Kaisers,
gedacht.15 Die Intention ihrer Gründer war nicht allein die Übernahme der kaiserlichen Herrschaftsfunktion, sondern als schützende Gewalt gegen die Türkennot.16 Somit
kann man also feststellen, dass das Reichsregiment als Instrument der Abwehr der Bedrohung und zum Schutz von Christenheit und Reich maßgeblich durch die Türkengefahr in seiner Entstehung beeinflusst wurde.
3.2. Der Reichstag
Auf den deutschen Reichstagen war die Türkenhilfe der wichtigste Beratungsgegenstand, neben den Religionsangelegen- heiten. Er war die Spanne zwischen Forderung der Hilfe und Bewilligung.
Anhand der verschieden Interessengruppen möchte ich kurz die Probleme und deren Zustandekommen oder Lösung dar- stellen. Dabei unterscheide ich zweierlei
Problemfelder. Erstens das verfassungs- rechtliche Probleme und zweitens die Probleme der Reichstagsakteure.
a.) Verfassungsprobleme:
Die Frage der rechtlichen Verpflichtung kann extensiv ausgelegt werden durch §11 der Reichstags- abschied vom 26.08.151 2, welcher zur Unterstützung verpflichtet, wenn nur das Reich “angegriffen und bekriegt” wird.
Somit wird die Reichshilfe zur “freiwilligen” Hilfe, dies vor allem im protestantischen Sinne. Dieses Freiwilligkeitsprinzip konnte somit auf die Aufbringung der Truppen als auch auf die Erhebung von Türkensteuern
angewendet werden.17 Mit
der Erklärung des Landfriedens, erlassen vom Reichsregiment 1522, wurde versucht, die Pflicht der Verteidigung den Reichskreisen aufzuerlegen.18 Die in diesem Reichsabschied entstandenen Reichskreise werden darin zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet. Wir wissen von Versuchen der kaiserlichen Zentral- behörden, gerade diese Hilfe zum Schutz des österreich- ischen Kreises durch die Reichexekutionsordnung von 1555 anzuwenden. Zwar konnten erhebliche Truppen für einige Jahre damit gestellt werden, doch blieben diese Versuche langfristig ohne rechtliche Bedeutung.19 Auf
das Problem der Anerkennung der Reichsabschiede möchte ich im Rahmen dieser Arbeit nicht eingehen, auch wenn es nicht zu unterschätzen ist.
14 (1500/02 und 1521/30)
15 Kunisch, Op. dt., S. 57
16 Zeumer,K.: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Bd. 2, 2 Aufl., Tübingen 1913 5. 297 (Vorrede), 5. 302 § 23 und § 29 5. 303
17 Schulze, Op. cit., S. 74 hierzu Zeumer, Op. cit., 5. 308 ff.
18 Zeumer, Op. dt., S.328/329
19 ibid., S.341 ff. Augsburger Reichsabschied v.a. § 60-64.
b.) Die Akteure des Reichstages.
1. Der Kaiser: Der Kaiser vertrat auf dem Reichstag die Probleme seiner eigenen Erbländer an deren Grenze die Türken- gefahr akut war. Gleichzeitig war er die führende katholische Macht in den
Ausein- andersetzungen der Reformation und der Gegenreformation. Schließlich fühlte er sich als Herrscher eines Universalreiches (z.B. Karl V.) den Ideen und Weltanspruch- denkens eines mächtigen habsburgischen
Reiches verpflichtet, was automatisch die Gegnerschaft förderte und die Kampfkraft eben eines solchen Reiches erheblich band.
2. Die Stände: Einig waren die Stände im Erhalt ihrer Reichsständischenfreiheiten gegenüber dem Kaiser und der Ablehnung einer bedrohlichen Weltmacht im Reichsverband. Die konfessionelle Spaltung der
Stände spielte bei der Durchsetzung dieser Interessen eine untergeordnete Rolle. Wichtig hingegen ist die Sonderrolle konfessioneller Fragen zwischen den Ständen und gegenüber dem Kaiser.
3. Die katholischen Stände: In Bezug auf die Türkenhilfe verhielten sich die katholischen Stände in ihrer Überzahl kaiser- freundlich. Bei der Beurteilung der reichsständischen Grundpositionen erscheint, wie
bereits erwähnt, eine Differenzierung des Verhältnisses als angebracht.
4. Die protestantischen Stände: Bei der Untersuchung der Protestanten muss eine Unterscheidung zwischen erster und zweiter Hälfte des 16 Jh. getroffen werden. Das Problem der Protestanten war erstens die
Diffamierung der katholischen Stände, also der Vorwurf der “Treulosigkeit”. Zweitens die Anrufung des Reichskammergerichtes, durch die katholisch- kaiserlichen Partei und die damit angedrohte Reichsexekution.
Drittens die Sicherung der Protestantischen Länder und Religion (Gründung des Schmalkaltischen Bundes 1531). Damit gewinnt der Reichstag als Möglichkeit des Ausgleiches der Reichsprobleme zunehmend an Bedeutung.
Dieses Verständnis von der Funktion des Reichstages erklärt deshalb die Türkengefahr als innenpolitischen Hebel, um religiöse aber auch politische Konzessionen zu erkaufen.20 Dies führt dazu, dass der Regensburger Reichstag 1532 in erster Linie ein Türkenreichstag wird, indem die Tagesordnung durch die Bedrohung geändert wird.21 Durch die ablehnende Haltung der Protestanten wurde der Kaiser so unter Druck gesetzt, dass er den Protestanten nachgeben musste. Weil diese aber wiederum unter
sich uneins waren, wurden die kaiserlichen Zugeständnisse nicht schriftlich in Form eines Abschiedes festgehalten. Einige Autoren gehen davon aus, dass die Erfüllung einiger zentraler Forderungen z.B. die
Zusicherung des Unterlassens einer Reichsexekution, die Protestanten nicht nur als gleichrangig be- handelt wurden, sondern als Sieger hervorgingen.22 Übereinstimmend aber ist die
Tatsache der Niederlage durch das Nach- geben des Kaisers gegen die Forderungen der katholischen wie der protestantischen Stände mit der Zusicherung eines Konzils. Während also bis zum Augsburger Reichstag 1555 die
Türkenhilfe zum taktischen Vorteil der Konfessionen, ins- besondere der Protestanten, eingesetzt wurde, ändert sich dies nach dem schon erwähnten Reichstag, zu Ungunsten der Protestanten. Diese geraden nämlich auf
den späteren Reichstagen in die Minderheit. Damit verbindet sich das Problem der Majorität, vor allem als die Höhe der Türkensteuer durch die katholische Mehrheit angehoben wurde. Dies wäre für die opponierenden
Protestanten nicht bedenklich gewesen, wenn die Nichtaufbringung der Türkensteuer ohne Konsequenzen geblieben wäre. Doch die säumigen Reichsstände wurden am Reichskammergericht verklagt und liefen damit Gefahr, mit
Acht und Bann bestraft zu werden. Damit verringerte sich der politischen Handlungsspielraum der protestantischen Stände gegenüber der ersten Jahrhunderthälfte.23
20 Schulze, Op. cit., 5. 140 ff.
21 Westermarin,A.: Die Türkengefahr und die politisch-kirchlichen Parteien auf dem Reistag zu Regensburg 1532. (Heidelberger Abhand- lungen Heft 25), Heidelberg 1910, S. 172 (§1 die
Änderung der Präposition)
22 Fischer-Galati, Op. cit., 8. 50
23 Schulze, Op. dt., 8. 159
3.3. Die Reichskreise24
Mit dem Augsburger Reichsabschied 1530 erwuchs den Reichskreisen, durch die Organisation des Heeres gegen die Türken im Auftrage des Reichstages, eine neue wichtige Aufgabe, die ihre organisatorische Struktur
erheblich verbesserte und kon- solidierte.25 In der Folgezeit erwies sich eine gut ausgebaute Kreisverwaltung als Voraussetzung der Erfüllung des Reichs- matrikel von Worms 1521
(Romzughilfe). Erstens zur Stellung eigener Reichstruppen, zweitens zum Aufbau und Einzug der Türkensteuern. Durch die anhaltenden Kriege, insbesondere der Türkenkriege war besonders in den Oberdeutschenstaaten ein
erheblicher Bedarf an Söldnern. Die einzelnen Kreise unterhielten eigene Musterungsplätze, was immer wieder zu Problemen mit nicht Beschäftigten Söldner führten. Dadurch nahm der Landfriedensbruch erheblich zu. Dies
hatte zur Folge, dass die Kreise ihr Polizeiwesen verstärkt ausbauen mussten, was wiederum zur Stärkung der Kreise führte.26 Doch die Kosten führten auch zum
Problem des Missverhältnis zwischen Steuerbürde und ihrem Mitspracherecht Über die immer größer werdende Diskrepanz zwischen der Wirtschaftskraft der Territorien und deren Veranlagungen in der Reichsmatrikel. Somit
führte also die Zunahme des Polizeiwesen und die Zunahme zentrifugaler Kräfte zum Emporkommen eines juristisch geschulten Berufsbeamtentums, das seinerseits erheblich den Organisationsgrad der Kreise hob.27 Zum
Ende des 16 Jh. (1594) erreicht die Bedeutung der Reichskreise einen Höhepunkt dadurch, dass der Kaiser direkt, unter Umgehung des Reichstages, an die Reichskreise herantrat (Partikularkreis- tage).28 Dies
hatte eine Änderung der Rechtsgrundlage zur Folge, doch dieser verfassungsgeschichtlicher Aspekt ist bis Heute nur zum Teil bearbeitet, für die Geschichte der Kreise aber von Besonderheit, weil die Trägheit der
Reichstage hierdurch Überbrückt wurde.29 Die Reaktion auf diese Nutzung der Kreistage für die Türkenhilfe als ein dem Reichsrecht widersprechendes Verfahren, was bisher unbe- kannt war, soll nun noch kurz gezeigt werden. Erstens ergab sich für die protestantischen Kreise das gleiche Majoritäts- problem wie auf den Reichstagen, und zweitens kam es in Folge der hohen Heereskosten zur Erschöpfung der Kreise was zu dem Ergebnis führte, dass die Kreise ab 1598 keine eigenen Truppen mehr ins Feld schickten, sondern nur noch Hilfe in Form von Geld leisteten.30 Somit erweist sich also die Türkengefahr als wichtiges Mittel zur Organisation der Kreise, vor allem zusammen mit der Reichsexekutionsordnung von 1555 und der wichtigen Münzordnung
für die Türkensteuer von 1559.
24 Dotzauer,W.: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (1500-1 806), Darmstadt 1989 (Erste allg. Zusammenfassung)
25 Laufs,A.: Der Schwäbische Kreis. Studien über Einigungswesen und Reichsverfassung im deutschen Südwesten zu Beginn der Neuzeit. (Untersuchungen zur deutschen Staats- und
Rechtsgeschichte, Neue Folge Bd. 16), Aalen 1971,S. 158
Hartung,F.: Geschichte des fränkischen Kreises von 1521-1559, Veröffentlichung der Gesellschaft fränkische Geschichte, Leipzig 1910, Nachdruck Aalen 1973, 5. 176
28 Laufs, Op. cit., 5. 312/ sowie Zeumer, Op. cit., S. 351 Exekutionsordnung § 49
27 ibid., 5. 320
28 Schulze, Op. cit., 5. 194
29ibid 5. 198
30 Laufs, Op. cit., 5. 419
4.0. Die Reichstürkenhilfe
Leider gibt es über die Türkenhilfe des gesamten 16 Jh. keine Darstellung, wie in der Einleitung bereits erwähnt, doch kann durch die bisherigen Arbeiten ein Überblick gegeben werden.
Die Reichstürkenhilfe war keineswegs eine feste Einrichtung, sondern unterlag ständig Änderungen. Dies lag zum einen an den dauernd wechselnden politischen Veränderungen zum anderen an der Beschaffenheit der Hilfe an
sich. Die Aufstellung der Reichstürkenhilfe ging auf den Wormser Reichsmatrikel von 1521 zurück. Dieser Matrikel wurde zum bevorstehenden Romzug Kaiser Karl V. erstellt. (Mittelalterliche Tradition der
Kaiserkrönung in Rom). Diese Einheit des Reichsheer wurde dann aber zur Berechnungseinheit der Türkenhilfe. Ein Römermonat umfasste 4.000 Tsd. Reiter (a 12 fl.) und 20.000 Tsd. Fußsoldaten (a 4 fl.), somit beläuft
sich die Summe auf 128.000 fl., wobei sich die Bezahlung also der Wert der Römerhilfe im Laufe der Zeit ändert.31 Ebenso
variabel war der Unterschied zwischen Bewilligung und Vollzug, Leistung an Leuten, Geld, Ausstattung, Führungs- personal und Geschütz. Hinzu kommt noch die Bedeutung und Unterscheidung der Türkenhilfe.
a.) “Eilende Hilfe” = Rasche Bereitstellung von Mittel zur Türkenabwehr.
b.) “Beharrliche Hilfe” = Länger andauernde und umfassendere Hilfe.32
Insgesamt kennen wir drei Arten der Reichstürkenhilfe.
a.) Stellung von Reichstruppen (meist nur defensive Aufgabe)
b.) Bewilligung von “Baugelder”, darunter versteht man die Gelder, die für den Ausbau und Unterhaltung der Militärgrenze bewilligt wurden.
c.) Bewilligung von “reinen” Soldgelder zur Anwerbung fremder Söldner.
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